OMBUDSMANN
VERTRAUENSANWALT DER KUTTER-GRUPPE
KUTTER hat im Zuge des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für Whistleblower einen Rechtsanwalt als Ombudsmann (Vertrauensanwalt) eingerichtet, um für das Compliance Management System (CMS) eine vertrauensvolle Anlaufstelle zu bieten, da die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht die Identität der Hinweisgeber schützt und gegenüber KUTTER nicht offengelegt wird.
Hinweise werden nach Prüfung durch den Ombudsmann an den Compliance Officer – Herrn Dr. Markus Mohrdieck – von KUTTER nur weitergegeben, wenn der Hinweisgeber dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt.
OMBUDSMANN (VERTRAUENSANWALT)
Herr Rechtsanwalt Dr. André Große Vorholt aus München steht allen Beschäftigten sowie den internen und externen Stakeholdern als Ansprechpartner zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf den Verdacht einer solchen Straftat oder ähnlich schwere Unregelmäßigkeiten in Bezug auf KUTTER geben wollen.
In Zweifelsfällen steht der Ombudsmann Dr. André Große Vorholt für Beratungen kostenfrei zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: www.luther-lawfirm.com
Kontaktdaten des Ombudsmanns (Vertrauensanwalts)
Dr. André Große Vorholt
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Karlstraße 10-12
80333 München
Telefon: +49 89 23714 12460
Fax: +49 89 23714 110